SiGe - Koordination

Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGe-Ko) wird notwendig, sofern Beschäftigte mehrerer Unternehmer (Gewerke) auf der Baustelle tätig werden.

Der SiGe-Koordinator hat die erforderlichen Maßnahmen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes festzulegen, zu koordinieren und ihre Einhaltung zu überprüfen.

Vorankündigung der Baumaßnahme

  • wenn der Gesamtumfang der Arbeiten 500 Personentage überschreitet

  • der Umfang der Arbeiten 30 Tage überschreitet und mehr als 20 Beschäftigte gleichzeitig tätig werden

  • das "normale" Einfamilienhaus ist nicht voranzukündigen

Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan

  • Erstellung eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGePlan)

    • Maßnahmen zum Schutz vor Gefährdungen bei der Zusammenarbeit mehrerer Arbeitgeber

    • Maßnahmen zur gemeinsamen Nutzung sicherheitstechnischer Einrichtungen

      räumliche und zeitliche Arbeitsabläufe

    • gewerkbezogene Gefährdungen

    • Aushang auf der Baustelle, für alle Beteiligten gut sichtbar

Baustellenkontrolle

  • Einweisung der Beteiligten auf der Baustelle

  • Kontrolle der erforderlichen Maßnahmen auf der Baustelle

  • Baustellenberichte über den Stand der Baumaßnahme

  • Mangelaufstellung und Weiterleitung an die zuständigen Firmen